Elternbeirat
Der persönliche Kontakt zwischen Eltern und Lehrkräften ist besonders wichtig. Miteinander auf einem gemeinsamen Weg kann Erziehungs- und Bildungsarbeit am besten gelingen.
Neben der Vertretung in den schulischen Gremien werden Eltern bei vielen schulischen Aktivitäten zur Teilnahme eingeladen, z. B. als Begleitung bei Ausflügen oder zur Unterstützung bei Festen.
Darüber hinaus gibt es an der Schule folgende Gremien, denen Eltern angehören:
Der Elternabend
Er ist das Kernstück der Elternarbeit. Er dient dem unmittelbaren Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Eltern und Lehrkräften. So werden z.B. Entwicklungsstand der Klasse, Hausaufgaben, Ausflüge etc. besprochen. An diesem Abend werden auch die Elternvertreterinnen oder -vertreter der Klasse gewählt.
Die Elternbeiratssitzung
Die Elternvertreterinnen und -vertreter der einzelnen Klassen kommen bei der zweimal jährlich stattfindenden Elternbeiratssitzungzusammen. Der Elternbeirat hat in erster Linie eine beratende Funktion. Er wird von der Schulleitung über die allgemeine Schulsituation informiert, z.B. über Schülerzahlen, Klassenbildung, Lehrerzuweisungen. Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger (Haushaltsmittel, Raumsituation . . .) werden erörtert. Bevor die Schulleitung Entscheidungen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, ist der Elternbeirat zu hören.
Die Schulkonferenz
Die Mitglieder des Elternbeirats wählen aus ihrer Mitte Elternvertreterinnen und -vertreter in die Schulkonferenz. Zur Schulkonferenz gehören: Die Schulleitung, die/der Elternbeiratsvorsitzende, fünf Lehrkräfte, fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter der Eltern. Die Elterngruppe kann der Gesamtlehrerkonferenz Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen und an deren Beratung mitwirken. Zu wichtigen schulischen und pädagogischen Angelegenheiten muss die Schulkonferenz ihr Einverständnis geben. (z.B. Schul- und Hausordnung).