Übergang in Klasse 5: Gemeinde Schönaich

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Außenansicht des Schulgebäudes

Von der Grundschule in die weiterführende Schule

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule.

Die Entwicklung des Kindes, seine Begabungen und Leistungen sollen bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden. Bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung werden die Eltern durch eine regelmäßige Beratung von Seiten der Grundschule von Klasse 1 an unterstützt, beispielsweise durch die Lernentwicklungsgespräche im Schulhalbjahr.

Die Eltern entscheiden in eigener Verantwortung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll. Die Einschätzung der Grundschule für eine geeignete weiterführende Schulart erhalten die Familien mit der schriftlichen Grundschulempfehlung am Ende des ersten Schulhalbjahres in Klassenstufe 4.
 

Übergangsverfahren

Die bisherige Grundschulempfehlung wurde zu einem „Neuen Aufnahmeverfahren Klasse 4 in Baden-Württemberg“ (NAVi 4 BW) für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten weiterentwickelt. NAVi 4 BW stützt sich auf wissenschaftliche Kriterien und bietet dadurch eine verlässliche Orientierung. Dadurch wollen wir den Eltern und Kindern künftig eine passgenaue Entscheidungshilfe für den weiteren Bildungsweg geben. Indem wir noch gezielter auf die Begabungen, Fähigkeiten und Leistungen jedes Kindes schauen, wollen wir sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler ihren eingeschlagenen Bildungsweg nicht verlassen müssen. Eine gute Empfehlung stärkt die Bildungsgerechtigkeit.

NAVi 4 BW setzt sich zusammen aus:

  • Informationsveranstaltungen der Grundschulen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten,
  • den Ergebnissen der Kompetenzmessung „Kompass 4“
  • Informations- und Beratungsgesprächen durch die Klassenlehrkräfte,
  • dem Elternwillen,
  • zusätzlichen Beratungsangeboten durch Lehrkräfte der Grundschule und/oder einer Beratungslehrkraft,
  • der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz auf Grundlage der in Klasse 4 erreichten Noten sowie der überfachlichen Kompetenzen,
  • der Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg,
  • und bei Bedarf für die Aufnahme ins Gymnasium: dem Potenzialtest.

Die Lehrkräfte der Klasse 4 stehen den Eltern/Erziehungsberechtigten zu Gesprächen über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihres Kindes zur Verfügung. Dort geht es beispielsweise um folgende Fragen:

  • Wie konzentrationsfähig ist mein Kind?
  • Wie intensiv kann sich mein Kind in eine Sache vertiefen?
  • Wie selbständig ist mein Kind beim Lernen?
  • Wie geht mein Kind mit Misserfolgen um?
  • Wo hat mein Kind Stärken/Schwächen?

Die Klassenkonferenz erstellt am Ende des ersten Schulhalbjahres eine pädagogische Gesamtwürdigung. Grundlage der pädagogischen Gesamtwürdigung sind insbesondere die in Klasse 4 erreichten Noten in Deutsch und Mathematik. Die überfachlichen Kompetenzen (Einschätzungen zu Verhalten, Lernen und Arbeiten) werden ebenfalls berücksichtigt. Die pädagogische Gesamtwürdigung basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte.